Darf mein Kind allein reisen? Wenn ja, welche Reisedokumente muss es dabeihaben?
Züge nach und von London
Kinder unter 12 Jahren: Sie dürfen nur mit einer Begleitperson reisen, die mindestens sechzehn Jahre alt ist.
Kinder von 12 bis 15 Jahren: Sie dürfen wohl allein reisen von und zu London und Paris, Lille oder Brussels, aber nur in Zügen, die zwischen 06:00 und 17:00 Uhr Ortszeit abfahren und sofern sie ein vollständig ausgefülltes Eurostar-Formular für unbegleitete Minderjährige dabeihaben. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung in unseren Direktzügen zwischen London und den Niederlanden reisen.
Das Eurostar-Formular für unbegleitete Minderjährige muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten (oder von einem verantwortlichen Erwachsenen, der die Zustimmung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten hat) am Bahnhof in Anwesenheit eines Mitglieds des Eurostar-Teams unterzeichnet werden.
Das Kind muss dieses unterschriebene Formular während der gesamten Reise bei sich tragen und es dem Team an Bord zeigen, wenn es darum gebeten wird. Mit dem schriftlichen Einverständnis des Elternteils oder Erziehungsberechtigten stimmen diese zu, dass der Jugendliche ohne Begleitung reist und während der gesamten Reise wie ein erwachsener Fahrgast behandelt wird (d. h. der Jugendliche wird nicht von einem Mitglied des Eurostar-Teams beaufsichtigt). Die verantwortliche Person muss außerdem sicherstellen, dass der Jugendliche bei der Ankunft abgeholt wird.
Jugendliche von 16 bis 18 Jahren: Sie dürfen allein mit Eurostar reisen. Sie brauchen selbstverständlich die normalen Reisedokumente und müssen alle gesetzlichen Vorschriften erfüllen.
Französische Staatsbürger*innen oder Ausländer*innen, die in Frankreich leben
Alle französischen Staatsbürger*innen oder in Frankreich wohnenden Ausländer*innen unter 18 Jahren müssen eine Autorisation de sortie de territoire (AST) ausfüllen, wenn sie allein oder ohne ihre Eltern reisen. Diese Vorschrift gilt für Reisen aus Frankreich.
Ihr Kind braucht folgende Reisedokumente:
Reisepässe sind für alle Reisenden, auch für Kinder, verpflichtet.
Alle allein reisenden Minderjährigen von 12 bis 15 Jahren müssen haben:
- Eurostar-Zugticket
- Reisepass
- Eurostar-Formular für unbegleitete Minderjährige, unterschrieben von einem Elternteil
Französische Staatsbürger*innen oder Ausländer, die in Frankreich leben:
- Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten brauchen Kinder:
- das Formular Autorisation de sortie de territoire (AST), unterzeichnet von einem Elternteil;
- Fotokopie des Reisepasses des Elternteils, der das AST-Formular unterzeichnet hat
- Eurostar-Zugticket
- Reisepass
Französische Staatsbürger*innen oder Ausländer, die in Frankreich leben:
- Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten brauchen Kinder:
- das Formular Autorisation de sortie de territoire (AST), unterzeichnet von einem Elternteil;
- Fotokopie des Reisepasses des Elternteils, der das AST-Formular unterzeichnet hat
Reisen zwischen Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland
Wichtiger Hinweis: Kindern unter 12 Jahren ist es nicht gestattet, auf unseren Strecken zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden allein zu reisen.
Französische Staatsbürger*innen oder Ausländer*innen, die in Frankreich leben
Alle französischen Staatsbürger*innen oder in Frankreich wohnenden Ausländer*innen unter 18 Jahren müssen eine Autorisation de sortie de territoire (AST) ausfüllen, wenn sie allein oder ohne ihre Eltern reisen. Diese Vorschrift gilt für Reisen aus Frankreich.